Allgemeine Bedingungen zur Nutzung „die blaue Karte“
1. Die HALBERSTADTWERKE GmbH gibt eine Kundenkarte mit der Bezeichnung „die blaue Karte“ heraus. Diese ist gültig für ein Jahr, beginnend am 02.01.2012 bis einschließlich 31.12.2012.
2. Die Kunden der HALBERSTADTWERKE GmbH erkennen diese Bedingungen zur Nutzung der „blauen Karte“ durch Unterschrift auf der Rückseite der Karte als bindend an.
3. „die blaue Karte“ wird unter nachkommender Voraussetzung für Privatkunden der HALBERSTADTWERKE GmbH ausgegeben: Der Kunde hat einen gültigen, auf seinen Namen laufenden Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag mit der HALBERSTADTWERKE GmbH.
4. Die Karte ist für Ihre Gültigkeitsdauer Eigentum der HALBERSTADTWERKE GmbH, umgehend zu unterzeichnen und nur mit persönlicher Unterschrift gültig.
5. Der Benutzer der Karte ist berechtigt, die jeweils gültigen Rabatt-Aktionen bei den Partnern der HALBERSTADTWERKE GmbH für sich in Anspruch zu nehmen.
6. Die HALBERSTADTWERKE GmbH behält sich die Möglichkeit vor, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern, einzuschränken oder gänzlich zurückzunehmen. Die in den bekanntgemachten Medien genannten Angebote sind unverbindlich. Die genannten Vergünstigungen der angeschlossenen Partner sowie zeitliche Begrenzungen sind unter www.dieblauekarte.de einzusehen. Sollte es der HALBERSTADTWERKE GmbH und deren Partnern aus wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Kartenvorteile einzuräumen, bestehen keine weiteren Kundenansprüche auf zu gewährende Vorteile. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
7. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der „blauen Karte“, ist die HALBERSTADTWERKE GmbH umgehend zu informieren. Ein kostenloser Ersatz wird durch die HALBERSTADTWERKE GmbH umgehend zur Verfügung gestellt.
8. Die HALBERSTADTWERKE GmbH schließt jegliche Gewähr für Leistungen der Partnerunternehmen aus. In den Einrichtungen der Partner gelten die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen. Verträge werden ausschließlich mit dem Partnerunternehmen abgeschlossen, da die HALBERSTADTWERKE GmbH nur als Mittler auftreten.
9. Das Vertragsverhältnis kann durch Rückgabe der „blauen Karte“ beendet werden.
10. Die HALBERSTADTWERKE GmbH kann den bestehenden Vertrag jederzeit unter Angabe wichtiger Gründe kündigen. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Liefervertrag zwischen dem Karteninhaber und der HALBERSTADTWERKE GmbH nicht mehr besteht, Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird, bei Anbieterwechsel für gültige Strom und/oder Gaslieferverträge vorliegt oder bei Kartenmissbrauch. Nach Inkrafttreten der Kündigung erlischt auch die Kartengültigkeit. Die Karte ist der HALBERSTADTWERKE GmbH zur Vernichtung umgehend zur Verfügung zu stellen.
11. Die HALBERSTADTWERKE GmbH ist jederzeit dazu befugt, die Bedingungen zur Nutzung der „blauen Karte“zu ändern. Änderungen werden durch Nutzung der „blauenKarte“ akzeptiert.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Halberstadt.HALBERSTADTWERKE GmbH: Stand 12/2011
